EMISSIONSSCHUTZ
Europäische Norm DIN EN13229
Feinstaubregelung Deutschland nach BImSchV Stufe I + II
Brennstoffverordnung München
Brennstoffverordnung Regensburg
Brennstoffverordnung Aachen
Kantonale Feuerversicherungen VKF
Schweizer Luftreinhalteverordnung LRV
Wir erhielten diese Zertifizierungen und Prüfwerte durch Verwendung bester Materialien, sowie stetiger Weiterentwicklung unseres Know-Hows. Es ist nicht mehr zeitgemäß einen offenen Kamin zu betreiben und zum Teil auch ein gewisses Sicherheitsrisiko. Deswegen hat der Gesetzgeber schon seit 1988 nach BlmSchV (26.7.1988 §4, Absatz 3) bindend gefordert, dass offene Kamine nur noch gelegentlich befeuert werden dürfen. Die Bundesregierung hat, nach 1BLMSchV vom 2.Mai 2007, die CO2 und Feinstaubwerte mit der Novellierung nochmals drastisch nach unten gesetzt. Somit soll eine weitere Belastung der Umwelt durch CO² und Feinstaub verhindert werden!
Die Kaminkassette EVERFIRE Green Series 4 II unterschreitet im Prüfergebnis die geforderten Werte der 1.BlmSchV Stufe 2 und erreicht damit die unbegrenzte Zulassung. Des Weiteren entfällt mit dem Einbau dieser Kaminkassette die teure Nachrüstung eines Feinstaubfilter Kamins oder die Katalysatoren Umrüstung gegenüber Ihrem offenen Kamin. Ein Feinstaubfilter Kamin ist nur bei schlechten Abgaswerten und geringerem Wirkungsgrad notwendig. Hohe Heizleistung und optimale Verbrennung ersetzen den Feinstaub Filter, da die Abgaswerte einer hochwertigen Kaminkassette deutlich unter den gesetzlich geforderten Werten liegen.